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Psychosoziale Notfallversorgung

Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Zusammenhang von belastenden Notfällen bzw. Einsatzindikationen. Zu den Zielen gehören die Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen, die Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Situationen und die Bereitstellung von adäquater Unterstützung für Betroffene und Einsatzkräfte zur Erfahrungsverarbeitung sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen. 

PSNV-Maßnahmen werden je nach Zielgruppen unterschieden in:

  • PSNV-B: Maßnahmen für notfallbetroffene Personen, wie z. B. Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen, Vermissende. Die PSNV-B umfasst insbesondere die psychosoziale Akuthilfe mit dem Ziel der Krisenintervention im Notfall sowie der Vermittlung in das soziale Netzwerk (Familie, Freunde etc.) oder in mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen.
  • PSNV-E: Maßnahmen für Einsatzkräfte von Einsatzorganisationen. Die PSNV-E gliedert sich in einsatzvorbereitende, einsatzbegleitende und einsatznachsorgende Maßnahmen. Diese Maßnahmen der psychosozialen Prävention sind in die alltäglichen Strukturen zu verankern. Sie dienen dem Ziel, die psychische Gesundheit der Einsatzkräfte zu erhalten.

 

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