Notfall / Notruf
Notruf
Wichtige Telefonnummern
Grundlage jeder organisierten Hilfe ist ein funktionsfähiges und bekanntes Notruf- und Alarmierungssystem. Dieses System muss für alle denkbaren Notfälle eingerichtet sein. Im Freistaat Sachsen erreichen Sie den Rettungsdienst und die Feuerwehr bzw. die Polizei telefonisch über folgende Rufnummern:
- Rettungsdienst und Feuerwehr 112 (europäische Notrufnummer)
- Polizei 110
Meldung von Notfällen
Um einen Notfall zu melden, denken Sie bitte an die »5-W-Regel«:
- Wo ist etwas geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welcher Art sind die Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen.
In Notfällen stehen Ihnen auf Bundesautobahnen – vereinzelt auch auf Bundesstraßen – Notruftelefone zur Verfügung. Mit diesen Notruftelefonen erreichen Sie ein Call-Center, das Sie mit der zuständigen Polizeidienststelle verbindet.
Moderne Kraftfahrzeuge verfügen über die eCall-Funktion, die Notrufe direkt aus dem Auto bzw. durch das Auto selbst erlauben. Der technische Fortschritt macht es auch möglich, Standortdaten mit zu versenden, um eine Ortung des Notrufers zu ermöglichen. Um insbesondere spracheingeschränkten Menschen den Notruf möglichst hürdenfrei bereitzustellen, ist die deutschlandweite Einführung einer sogenannten Notruf-App vorgesehen.
Integrierte Regionalleitstellen
Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112 werden im Freistaat Sachsen von den Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) rund um die Uhr entgegengenommen. Sie veranlassen und lenken die Einsätze des Rettungsdienstes, alarmieren die Feuerwehren und unterstützen deren Einsätze. Des Weiteren sind sie zuständig für die Alarmierung der Katastrophenschutzeinheiten. Im Bereich Rettungsdienst disponieren IRLS ferner den Transport von Patienten, die einer fachgerechten Betreuung bedürfen (Krankentransport). Außerdem vermitteln sie auch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Die IRLS Ostsachsen mit Sitz in Hoyerswerda betreibt zudem das Automatische Waldbrandfrüherkennungs-System.
IRLS Dresden (zuständig für die Stadt Dresden sowie Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
IRLS Leipzig (zuständig für die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen)
IRLS Chemnitz (zuständig für die Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis und den Landkreis Mittelsachsen)
IRLS Zwickau (zuständig für den Landkreis Zwickau und den Vogtlandkreis)
Jeder kann von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein. Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite.
Während Feuerwehr und Rettungsdienst auf kommunaler Ebene zur alltäglichen Hilfeleistung bereitstehen, unterhält der Freistaat Sachsen Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes, um Katastrophen und Gefahren begegnen zu können. Der Bund verstärkt und ergänzt das integrierte Hilfeleistungssystem für großflächige Gefahrenlagen und Krisen. Bund, Länder und Gemeinden arbeiten somit partnerschaftlich im Bevölkerungsschutz zusammen, um Bürgerinnen und Bürgern in einer Notsituation Hilfe zu leisten. Alle behördlichen Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.
Wichtige Informationen, wie Sie sich persönlich auf Notfälle vorbereiten können, finden Sie im »Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen«.