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Katastrophenschutzhelfer

Im Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen engagieren sich über 6.900 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in über 145 Katastrophenschutzeinheiten. Hauptaufgaben der Helfer im Katastrophenschutz sind Brandschutz, Sanitätswesen, Betreuung, Gefahrgutabwehr und technische Hilfeleistung. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Rettung, Versorgung und Beförderung Verletzter, Bergung Verstorbener,
  • Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung,
  • Vorbereitung und Gefahrenabwehr bei Katastrophen und Großschadensereignissen, z. B. Naturkatastrophen, Freisetzung gefährlicher Stoffe, Umweltgefahren und Seuchen,
  • Versorgung der eingesetzten Helfer und der Bevölkerung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln sowie
  • Herstellung und Betrieb von Kommunikationssystemen.

Das Ehrenamt im Katastrophenschutz wird durch Verpflichtung bei einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation begründet. Hierzu zählen insbesondere

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Arbeiter-Samariter-Bund

Deutsches Rotes Kreuz

Johanniter-Unfall-Hilfe

Malteser Hilfsdienst

BRH-Rettungshundestaffel Sachsen Ost e.V.

Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren

Technisches Hilfswerk

Die Verpflichtung muss rechtsverbindlich und freiwillig sein und führt zu einem Dienstverhältnis zwischen dem Helfer und der Organisation. Die Helferinnen und Helfer nehmen an dienstlichen Veranstaltungen, Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen des Trägers der Katastrophenschutzeinheit teil, der sie angehören. Die Dauer der Verpflichtung ist grundsätzlich unbefristet. Die Ausbildungszeiten sowie Art und Umfang der Ausbildung werden durch die jeweilige Organisation selbst bestimmt.

Die Rechte und Pflichten eines ehrenamtlichen Helfers sind in den §§ 61 ff SächsBRKG geregelt. Beispielhaft zu nennen sind hier

  • Teilnahmepflichten an Einsätzen,
  • Übungen und Aus- und Fortbildungen,
  • Freistellungsregelungen sowie
  • Lohnfortzahlungsregelungen.

Download "Reichweite der Freistellungsregelungen für Helfer im Katastrophenschutz"

§§ 61 ff SächsBRKG

Im Katastrophenschutz sind neben den Feuerwehren die Hilfsorganisationen und das THW tätig. Sie stellen die »Einheiten und Einrichtungen«, die nach einer Katastrophe folgende Aufgaben übernehmen: 

  • Brandschutz, 
  • CBRN-Gefahrenabwehr, 
  • Sanitätswesen, 
  • Betreuung, 
  • Wasserrettung, 
  • Bergung und Instandsetzung, 
  • Führung sowie
  • Information und Kommunikation.

Weitere Informationen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Blaulichtbereich finden Sie auf folgender Website:

Ehrenamt mit Blaulicht

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