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Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit umfasst alle Vereinbarungen und Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Leistungen, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr und zivilen Behörden und Kräften sowie der Zivilbevölkerung regeln, koordinieren, unterstützen, erleichtern und fördern. Dies schließt die Zusammenarbeit mit staatlichen/nicht-staatlichen und inter-/supranationalen Organisationen ein.

Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit koordiniert das Sächsische Staatsministerium des Innern die zivil-militärischen Beziehungen auf und zwischen allen Führungsebenen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der beratenden Funktion gegenüber der Bundeswehr und der Aufrechterhaltung der Verbindung zu den militärischen Dienststellen, insbesondere zum Landeskommando Sachsen.

Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen

Zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zählt die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) mit der Bundeswehr. Schwerpunkt der ZMZ ist nach Art. 35 Grundgesetz die subsidiäre Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.

Ansprechpartner auf Ebene der Landesregierung ist das Landeskommando Sachsen. Die Hilfen der Bundeswehr werden im Regelfall vom Sächsischen Staatsministerium des Innern direkt beim Landeskommando Sachsen angefordert.

Durchführung von Manövern und Truppenübungen

Für Manöver und andere Übungen der Bundeswehr gelten die Vorschriften des Dritten Teils des Bundesleistungsgesetzes (BLG), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723). Das Verfahren zur Anmeldung von Truppenübungen, die Geltendmachung ziviler Belange gegenüber der Bundeswehr sowie die Bekanntmachung von Truppenübungen ist in der zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Bund abgeschlossenen Vereinbarung über Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse bei Manövern und anderen Übungen der Bundeswehr vom 8. November 1993 geregelt. Danach ist je nach Stärke der übenden Truppenteile die Übung beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, bei der Landesdirektion Sachsen oder bei den Kreisfreien Städten und Landkreisen anzumelden.

Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr

Besonderheiten gelten für den Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland: Unter der kostenfreien Rufnummer können sich alle Bürger mit ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an die Luftwaffe wenden. Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr als Sonderleistung Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug.

Ansprechpartner bei Fluglärm

Ansprechpartner bei Fluglärm

Flugbetriebs- und Informationszentrale

Öffnungszeiten:
telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do: 8:00-17:00 Uhr
Fr: 8:00-12:30 Uhr

Telefon: 0800 8620730

Telefax: 02203 9082776

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