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Arbeitsgruppe Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020

Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren gehört zu den wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren. 

Das Sächsische Staatsministerium des Innern, der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag und die Landesfeuerwehrschule haben zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) die Arbeitsgruppe »Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020« mit dem Ziel gebildet, strategische Vorschläge zur Sicherung bzw. Verbesserung der Einsatzbereitschaft auf Landesebene zu erarbeiten.

Zwischenbericht 2012 und Abschlussbericht 2014

Im Dezember 2012 legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor.

Der Abschlussbericht wurde schließlich am 26. Juni 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz vom vormaligen Staatsminister Markus Ulbig vorgestellt.

Evaluation der Umsetzung des Abschlussberichts 2016/2017

Entsprechend den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag hat sich die Arbeitsgruppe im September 2016 wieder zusammengefunden und evaluierte den Umsetzungsstand der einzelnen Empfehlungen. Im Rahmen dieser Evaluierung hatten die Gemeinden und Feuerwehren Gelegenheit, in einem über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen herausgegebenen Fragebogen ihre Einschätzung zur Umsetzung der Empfehlungen abzugeben.

Im Rahmen der Messe Florian 2017 wurden bereits Ergebnisse der Evaluation öffentlich vorgestellt.

Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts – Änderung des BRKG 2019

Eine Reihe von Empfehlungen des Abschlussberichts zur Änderung von Rechtsvorschriften haben Staatsregierung und Sächsischer Landtag bereits aufgegriffen. So wurden mit Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 25. Juni 2019 folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Ergänzung einer Rechtsgrundlage für einen Einsatzdienst an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
  • Möglichkeit der Bestellung hauptamtlicher Gemeindewehrleiter,
  • Neufassung der Regelungen zum Ausschluss aus dem Feuerwehrdienst (z. B. Reichsbürger),
  • Regelungen zur Nach- und Umrüstung von Objektfunkanlagen sowie
  • Verbesserung der Regelung zur Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 25. Juni 2019

Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Fortschreibungsbericht 2021 und weitere Schritte

Die Arbeitsgruppe Freiwillige Feuerwehren 2020 hat die Ergebnisse der Evaluation des Abschlussberichtes 2014 ausgewertet und Handlungsempfehlungen in einem »Fortschreibungsbericht der Arbeitsgruppe Freiwillige Feuerwehren 2020« an den damaligen Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller übergeben. Dieser dankte für die Erarbeitung des Dokumentes, betonte die bisher erzielten Erfolge und war sich mit allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe einig, dass dieses Format erfolgreich ist und – natürlich unter neuem Namen – fortgeführt wird.

Noch im selben Jahr traf sich der Arbeitskreis Zukunft sächsischer Feuerwehren erstmalig, besprach das weitere Vorgehen und befasste sich mit fachlichen Fragestellungen, zum Beispiel mit der Aufgabenabgrenzung bei Ölspuren.     

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