Förderung von Investitionen und Einheiten
Unterstützung der Kommunen
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren, um den bislang erreichten hohen technischen Qualitätsstandard im Brand- und Katastrophenschutz zu erhalten und weiter auszubauen.
Hierfür wurden bzw. werden die folgenden Fördermittel seit dem Jahr 2012 veranschlagt und ausgezahlt (Kassenergebnis):
Jahr | Haushaltsansatz | Ausgaberest Vorjahr* | ausgezahlte Fördermittel |
---|---|---|---|
2012 | 14,0 Mio. Euro | 2,4 Mio. Euro | 15,2 Mio. Euro |
2013 | 21,0 Mio. Euro | 5,8 Mio. Euro | 19,7 Mio. Euro |
2014 | 21,0 Mio. Euro | 7,1 Mio. Euro | 22,8 Mio. Euro |
2015 | 21,0 Mio. Euro | 5,3 Mio. Euro | 22,6 Mio. Euro |
2016 | 21,0 Mio. Euro | 3,7 Mio. Euro | 20,3 Mio. Euro |
2017 | 21,0 Mio. Euro | 4,4 Mio. Euro | 20,0 Mio. Euro |
2018 | 40,0 Mio. Euro | 5,4 Mio. Euro | 35,5 Mio. Euro |
2019 | 40,0 Mio. Euro | 9,8 Mio. Euro | 33,9 Mio. Euro |
2020 | 40,0 Mio. Euro | 17,5 Mio. Euro | 37,6 Mio. Euro |
2021 | 35,0 Mio. Euro | 22,7 Mio. Euro | 33,8 Mio. Euro |
2022 | 40,0 Mio. Euro | 25,7 Mio. Euro | 35,0 Mio. Euro |
2023 | 40,0 Mio. Euro | 31,4 Mio. Euro | 30,2 Mio. Euro |
2024 | 36,0 Mio. Euro | 43,5 Mio. Euro | |
Gesamt (ohne 2024) | 354,0 Mio. Euro | 141,2 Mio. Euro | 326,6 Mio. Euro |
*gebundene, nicht ausgezahlte Fördermittel aus dem Vorjahr
Die Förderung der Feuerwehren erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw).
Als Bestandteil des Regierungsprogramms »Zukunftspakt für Sachsen« unterstützt der Freistaat Sachsen seit 2018 die sächsischen Gemeinden noch stärker bei Investitionen im Brandschutz. Für die Jahre 2018 bis 2022 sollen 200 Mio. Euro in den kommunalen Brandschutz fließen. Die Zuwendungen für Investitionen wurden bereits im Jahr 2018 um 19 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro aufgestockt.
Einführung einer »Feuerwehrpauschale«
Zusätzlich wird den Gemeinden seit dem Jahr 2018 eine pauschale Zuwendung in Höhe von 50 Euro pro Jahr je aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag ausgezahlt. Bei rund 43.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren werden hierfür Finanzmittel in Höhe von ca. 2,15 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt. Im Rahmen einer Novellierung der RLFw wurde für die Pauschale ein unbürokratisches Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren geschaffen.
Feuerwehrführerschein
Der Freistaat fördert seit 2018 jährlich die Erweiterung von bis zu zwei Fahrerlaubnissen der Klasse B zur Klasse C oder CE in Höhe von je 1.000 Euro pro Gemeinde. Bislang erfolgte keine Förderung zum Erwerb von Führerscheinen der Klasse C bzw. CE. Ein Großteil der Fahrzeuge in den Freiwilligen Feuerwehren betrifft jedoch Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Diese können nur mit der Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE (Kosten ca. 2.000–3.000 Euro) geführt werden.
Die Gemeinden werden zudem durch die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung – SächsFahrbVO – mit dem sog. »Feuerwehrführerschein« unterstützt, der den FF die Möglichkeit eröffnet, unbürokratisch und kostengünstig die Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu erwerben. Diese Fahrberechtigung darf nicht im privaten Bereich genutzt werden. Für die Förderung der Fahrerlaubnisse der Klassen C oder CE stellt der Freistaat Finanzmittel von insgesamt ca. 800.000 Euro pro Jahr bereit.
Förderung der Jugendfeuerwehren
Nachdem die finanziellen Unterstützungen der Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband zunächst im Jahr 2010 von 332.000 Euro auf 400.000 Euro aufgestockt worden waren, wurden die Zuwendungen im Jahr 2015 auf 600.000 Euro erhöht. Mittlerweile erfolgte eine weitere Erhöhung der finanziellen Unterstützung auf 650.000 Euro.
Zusätzlich erhalten die Gemeinden seit dem Jahr 2015 eine Zuwendung von 20 Euro je Jugendfeuerwehrmitglied. Darüber hinaus wird der Jugendfeuerwehr einmal jährlich die Landesfeuer- und Katastrophenschutzschule zur Durchführung der Ausbildungswoche kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Unterstützung der Kinderfeuerwehren
Mit Änderung des § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII besteht seit dem 1. April 2015 für Kinderfeuerwehren, die als andere Abteilung nach § 18a SächsBRKG in der Freiwilligen Feuerwehr gebildet werden, gesetzlicher Versicherungsschutz. Zur Unterstützung der Kinderfeuerwehren werden dem Landesfeuerwehrverband – erstmals ab dem Haushaltsjahr 2017 – jährliche Zuwendungen in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt.
Weitere Informationen
- Feuerwehrführerschein beantragen auf Amt24
- Sächsische Fahrberechtigungsverordnung auf REVOSax
- Durchführungshinweise zum Vollzug der Sächsischen Fahrberechtigungsverordnung vom 30. August 2011 (*.pdf, 30,84 KB)
- Richtinie Feuerwehrförderung auf REVOSax
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE (*.pdf, 50,96 KB)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr (*.pdf, 48,21 KB)
- Umsetzungshinweise zu Ziffer II Nummer 1 Buchstabe n der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) für das Jahr 2017 (*.pdf, 0,12 MB)
- Klarstellung zur einheitlichen Förderung nach Richtlinie Feuerwehrförderung (*.pdf, 0,10 MB)
- Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterstützung der Gemeinden bei Investitionen im Brandschutz und zur Würdigung des Ehrenamtes (*.pdf, 0,82 MB) Datei ist nicht barrierefrei.