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Förderung von Investitionen und Einheiten

Unterstützung der Kommunen

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren, um den bislang erreichten hohen technischen Qualitätsstandard im Brand- und Katastrophenschutz zu erhalten und weiter auszubauen.

Hierfür wurden bzw. werden die folgenden Fördermittel seit dem Jahr 2012 veranschlagt und ausgezahlt (Kassenergebnis):

 
Jahr Haushaltsansatz Ausgaberest Vorjahr*  ausgezahlte Fördermittel
2012 14,0 Mio. Euro 2,4 Mio. Euro 15,2 Mio. Euro
2013 21,0 Mio. Euro 5,8 Mio. Euro 19,7 Mio. Euro
2014 21,0 Mio. Euro 7,1 Mio. Euro 22,8 Mio. Euro
2015 21,0 Mio. Euro 5,3 Mio. Euro 22,6 Mio. Euro
2016 21,0 Mio. Euro 3,7 Mio. Euro 20,3 Mio. Euro
2017 21,0 Mio. Euro 4,4 Mio. Euro 20,0 Mio. Euro
2018 40,0 Mio. Euro 5,4 Mio. Euro 35,5 Mio. Euro
2019 40,0 Mio. Euro 9,8 Mio. Euro 33,9 Mio. Euro
2020 40,0 Mio. Euro 17,5 Mio. Euro 37,6 Mio. Euro
2021 35,0 Mio. Euro 22,7 Mio. Euro 33,8 Mio. Euro
2022 40,0 Mio. Euro 25,7 Mio. Euro 35,0 Mio. Euro
2023 40,0 Mio. Euro 31,4 Mio. Euro 30,2 Mio. Euro
2024 36,0 Mio. Euro 43,5 Mio. Euro  
Gesamt (ohne 2024) 354,0 Mio. Euro 141,2 Mio. Euro 326,6 Mio. Euro

*gebundene, nicht ausgezahlte Fördermittel aus dem Vorjahr

Die Förderung der Feuerwehren erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw).

Als Bestandteil des Regierungsprogramms »Zukunftspakt für Sachsen« unterstützt der Freistaat Sachsen seit 2018 die sächsischen Gemeinden noch stärker bei Investitionen im Brandschutz. Für die Jahre 2018 bis 2022 sollen 200 Mio. Euro in den kommunalen Brandschutz fließen. Die Zuwendungen für Investitionen wurden bereits im Jahr 2018 um 19 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro aufgestockt.

Einführung einer »Feuerwehrpauschale«

Zusätzlich wird den Gemeinden seit dem Jahr 2018 eine pauschale Zuwendung in Höhe von 50 Euro pro Jahr je aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag ausgezahlt. Bei rund 43.000 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren werden hierfür Finanzmittel in Höhe von ca. 2,15 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt. Im Rahmen einer Novellierung der RLFw wurde für die Pauschale ein unbürokratisches Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren geschaffen.

Feuerwehrführerschein

Der Freistaat fördert seit 2018 jährlich die Erweiterung von bis zu zwei Fahrerlaubnissen der Klasse B zur Klasse C oder CE in Höhe von je 1.000 Euro pro Gemeinde. Bislang erfolgte keine Förderung zum Erwerb von Führerscheinen der Klasse C bzw. CE. Ein Großteil der Fahrzeuge in den Freiwilligen Feuerwehren betrifft jedoch Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Diese können nur mit der Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE (Kosten ca. 2.000–3.000 Euro) geführt werden.

Die Gemeinden werden zudem durch die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung – SächsFahrbVO – mit dem sog. »Feuerwehrführerschein« unterstützt, der den FF die Möglichkeit eröffnet, unbürokratisch und kostengünstig die Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu erwerben. Diese Fahrberechtigung darf nicht im privaten Bereich genutzt werden. Für die Förderung der Fahrerlaubnisse der Klassen C oder CE stellt der Freistaat Finanzmittel von insgesamt ca. 800.000 Euro pro Jahr bereit.

Förderung der Jugendfeuerwehren

Nachdem die finanziellen Unterstützungen der Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband zunächst im Jahr 2010 von 332.000 Euro auf 400.000 Euro aufgestockt worden waren, wurden die Zuwendungen im Jahr 2015 auf 600.000 Euro erhöht. Mittlerweile erfolgte eine weitere Erhöhung der finanziellen Unterstützung auf 650.000 Euro. 

Zusätzlich erhalten die Gemeinden seit dem Jahr 2015 eine Zuwendung von 20 Euro je Jugendfeuerwehrmitglied. Darüber hinaus wird der Jugendfeuerwehr einmal jährlich die Landesfeuer- und Katastrophenschutzschule zur Durchführung der Ausbildungswoche kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Unterstützung der Kinderfeuerwehren

Mit Änderung des § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII besteht seit dem 1. April 2015 für Kinderfeuerwehren, die als andere Abteilung nach § 18a SächsBRKG in der Freiwilligen Feuerwehr gebildet werden, gesetzlicher Versicherungsschutz. Zur Unterstützung der Kinderfeuerwehren werden dem Landesfeuerwehrverband – erstmals ab dem Haushaltsjahr 2017 – jährliche Zuwendungen in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt.

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